Fahrgastrechte

Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug zu spät oder fällt eine Verbindung aus, ist das für alle sehr ärgerlich. In solchen Fällen hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung. Hier findest du Informationen dazu, wie der Ablauf in solchen Situationen ist.

Deine Rechte als Fahrgast

Für Reisende, die von Unannehmlichkeiten aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlusszügen betroffen sind, gelten seit der Einführung des neuen Fahrgastrechtegesetzes von 2009 einheitliche Fahrgastrechte im deutschen Eisenbahnverkehr. Diese Rechte stehen dir zu, unabhängig vom betreibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Beachte jedoch, dass keine Entschädigung für Verspätungen von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen beansprucht werden kann.

Bitte fülle das Fahrgastrechteformular vollständig aus und reiche es zusammen mit der Originalfahrkarte bei der DB Dialog GmbH ein.

Zusätzlich erhältst du von Arverio Bayern bereits ab einer Verspätung von 25 Minuten eine Erstattung von 25% des Fahrpreises und ab 55 Minuten 50%. Ebenso erstatten wir pauschal fünf Euro bei einem verpassten Anschlusszug, ausgenommen davon sind S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Nutze dafür ebenfalls das Fahrgastrechteformular und sende es mit dem Originalfahrschein (Kopien für Zeitkarten-Fahrausweise) per Post an:

Arverio Bayern GmbH
Kundenmanagement
Morellstraße 33
86159 Augsburg

Besonders für Pendler:innen ist folgender Tipp nützlich: Falls du in kurzer Zeit mehrfach von Zugausfällen oder -verspätungen betroffen warst (z.B. aufgrund einer Großbaustelle der DB), genügt es, das Fahrgastrechteformular einmal auszufüllen. Füge dazu eine Liste mit allen betroffenen Fahrten und Zügen bei, die sauber aufgeführt sind (handschriftlich ist akzeptabel). Bitte beachte, dass die Original-Fahrkarten (Kopien für Zeitkarten-Fahrausweise) unbedingt beigefügt sein müssen, um eine Erstattung zu erhalten.

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde für Kundenbeschwerden, die nicht die Tarife der Fahrkarten betreffen, ist das Eisenbahnbundesamt (EBA).
 
Kontaktdaten
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228 30795-400
Zum Beschwerdeformular
Website: www.eba.bund.de